Öffentliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ”Gewerbegebiet Wiggensbach-Schwellweg“ (jetzt Max-Swoboda-Straße) mit integriertem Grünordnungsplan
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08. April 2019 die Aufstellung zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ”Gewerbegebiet Wiggensbach-Schwellweg“ (jetzt Max-Swoboda-Straße) mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (ohne Maßstab) ersichtlich.
Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:
Fl.Nrn. 86, 86/11 (Teilfläche), 84/1 (Teilfläche), 82/1 (Teilfläche), 3023/3 (Teilfläche), 3021/6 (Teilfläche), 3021/9 (Teilfläche), 3026 (Teilfläche), 86/7 und 86/8
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Weiterentwicklung und Nachverdichtung des bestehenden Gewerbegebietes
- Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen
- Berücksichtigung betrieblicher Strukturen
- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nicht vorgesehen ist.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.