Vor Einbruch des nächsten Winters möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden müssen, um die Arbeiten beim Winterdienst zu erleichtern.
Besonders problematisch ist es entlang von Straßen und Gehwegen. Die Anpflanzungen in der Nähe öffentlicher Wege und Straßen müssen so ausgelichtet werden, dass sie nicht in den Gehweg hineinragen bzw. über Geh- und Radwegen ein Mindestlichtraum von 2,50 m bzw. über Fahrbahnen von 4,50 m freigehalten wird. Dies gilt auch für Feldwege, damit die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ohne Behinderung verkehren können. Daneben dürfen Verkehrszeichen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass ein Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig wahrgenommen werden kann.
Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück in diesem Sinne und bedenken Sie, dass Sie im Falle einer Gesetzesverletzung haftbar gemacht werden können. Sollten sich einzelne Grundstückseigentümer durch diesen Aufruf nicht angesprochen fühlen, so machen wir darauf aufmerksam, dass die Gemeinde ein Zurückschneiden von Sträuchern, Bäumen und Hecken auch im Wege der Ersatzvornahme selbst ausführen kann und den Grundstückseigentümern in Rechnung stellen muss.