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Informationen bezüglich der Grundsteuerreform 2025

Der Marktgemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für 2025 festgesetzt. Es wurde beschlossen die Hebesätze auf dem bisherigen Niveau zu belassen. Die Hebesätze betragen weiterhin für beide Grundsteuerarten 380 v.H. 
Bei gleichbleibendem Hebesatz ist die Höhe der zu berechnende Grundsteuer nur vom Grundsteuermessbetrag abhängig. Dieser Betrag wird durch die Bewertung vom zuständigen Finanzamt unter Berücksichtigung der abgegebenen Grundsteuererklärungen festgesetzt und ist für die Gemeinden bindend.
Die Grundsteuermessbeträge werden von unserem Steueramt mit den gleichbleibenden Hebesätzen von 380 v.H. multipliziert, um die neue Steuerlast zu berechnen. Im Januar 2025 werden die Bescheide von unserem Steueramt verschickt. 
 

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