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Neue Regelungen für Passfotos - Gesetzesänderung ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personal- und Reisedokumenten

Ab 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Passfotos in Kraft. Diese Änderungen betreffen sowohl die Beantragung von Personalausweisen als auch von Reisepässen sowie die Ausstellung vorläufiger Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder. Passbilder in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. 

Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.

Was ändert sich ab 1. Mai 2025?
Ab dem 1. Mai 2025 besteht weiterhin die Möglichkeit Ihre Passbilder von einem professionellen Fotografen Ihres Vertrauens erstellen zulassen. Der Fotograf muss zertifiziert sein. Ihr Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen außerhalb der Ämter oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig. Außerdem muss der Fotograf oder Drogeriemarkt für die Erstellung der Passfotos ab dem 1. Mai 2025 zertifiziert sein. Abgabe von Passfotos in Papierform werden ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert.  
Wir haben uns dazu entschlossen, in unserer Passbehörde die Möglichkeit einzurichten, Passfotos anfertigen zu lassen. Diese Dienstleistung richtet sich an Personen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Bitte beachten Sie, dass die zusätzliche Fotografie zu längeren Wartezeiten führen kann und die Qualität der Bilder entspricht möglicherweise nicht den Standards, die Sie sich wünschen. Zudem sind die im Amt aufgenommenen Fotos ausschließlich für die Beantragung von Ausweisdokumenten geeignet und können nicht für andere Zwecke, wie etwa den Führerschein oder die Krankenkarte, verwendet werden.
Für jedes aufgenommene Passbild wird eine Gebühr von 6 € pro Dokument erhoben. Bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis beträgt die Gebühr für jedes Dokument 6 €, was insgesamt 12 € ergibt. Bei der Beantragung eines Ausweisdokuments ist ein Passbild erforderlich. Das Passfoto kann nicht ausgehändigt werden. 
Für Passbilder von Säuglingen empfehlen wir dringend, einen zertifizierten Fotografen aufzusuchen. Diese Profis können die besten Ergebnisse erzielen, da wir nicht in der Lage sind, Fotos in liegender Position aufzunehmen. Kinder sollten zudem in der Lage sein, zu stehen oder auf einem Stuhl zu sitzen, was in der Passbehörde nicht immer optimal umgesetzt werden kann. Daher ist es ratsam, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Qualität erhalten.
Wir empfehlen Ihnen, die Passfotos von autorisierten Fotografen in Anspruch zu nehmen. Damit unterstützen Sie die Fotografen und Fotostudios, die auf das Passbildgeschäft angewiesen sind.
 

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