Nachrichten


Start/Aktuelles/Nachrichten

Nachrichten

07

Vorbereitungsplanung / Landschaftsplanung für die geplante Flurneuordnung im Gebiet des Marktes Wiggensbach

Das Planungsbüro DAURER + HASSE aus Wiedergeltingen ist vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben in Krumbach beauftragt, die Landschaftsplanung für die geplante Flurneuordnung im Gemeindegebiet des Marktes Wiggensbach zu erarbeiten. Dazu ist vor Ort eine Bestandsaufahme für das 5 Teilflächen umfassende Bearbeitungsgebiet notwendig.

Die Bearbeitungsgebiete können Sie in einer Karte in der Bauverwaltung im 1. Stock im Rathaus Wiggensbach zu den Öffnungszeiten (Montag- Freitag 8 -12 Uhr, Montag 14 – 18 Uhr und Mittwoch 14 – 16 Uhr) einsehen.

Sobald die Plan- und Arbeitsgrundlagen komplett vorliegen und die Witterung es zulässt, schätzungsweise ab Mitte April, wird das Planungsbüro, primär die Mitarbeiterin und Landschaftsarchitektin Claudia Baumstark, mit den für die Bestandsaufnahme notwendigen Geländeaufnahmen beginnen. Sie wird zu diesem Zweck unser Gemeindegebiet befahren, überwiegend zu Fuß begehen und eine digitale Kartierung aller vorhandenen Flächennutzungen im Gelände, vor allem von Vegetation und Besonderheiten vornehmen.

Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis etwa Ende Juni/Anfang Juli 2015.

Sollten Sie Fragen zur Bestandsaufnahme haben, steht Ihnen Frau Baumstark jederzeit gerne Rede und Antwort zu ihrer Tätigkeit. Sprechen Sie sie bitte an.

Und wenn Sie außerdem wertvolle Informationen zur Wiggensbacher Landschaft und den dort vorkommenden seltenen Pflanzen und Tierarten beitragen können, wird sie diese gegebenenfalls gerne in die zugehörigen Pläne und Berichte einfließen lassen.

Aus praktischen Gründen der Durchführung und da die jeweiligen Grundstücksbesitzer der Sachbearbeiterin nicht bekannt sind, kann vorher nicht jeder Einzelne ausdrücklich um Erlaubnis gefragt werden.

Wir bitten daher alle Grundstücksbesitzer, Anwohner und Bürger, Frau Baumstark und ihre Kollegen bei ihrer Arbeit zu unterstützen und ungehinderte Zufahrt und Zugang zu allen Flurbereichen und Grundstücken (auch Hof- und Privatgrundstücke sowie landwirtschaftliche Nutzflächen) innerhalb des Bearbeitungsgebietes zu ermöglichen.

| Zurück