Bodenrichtwerte für den Markt Wiggensbach
Bodenrichtwerte für unbebautes baureifes Land und für Flächen der Landwirtschaft (Grünland) zum Stichtag 01.01.2024
Im Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem BauGB (i. V. m. Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246), hat der Gutachtachterausschuss für den Bereich des Landkreises Oberallgäu durchschnittliche Lagewerte für erschlossenes, unbebautes baureifes Land und für Flächen der Landwirtschaft - Grünland - (Bodenrichtwerte) zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sodass aus ihnen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Sie sind in erster Linie Orientierungsdaten und dienen zur Verbesserung der Transparenz des Grundstücksmarktes. Aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen oder den sie beschriebenen Attributen ergeben sich keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- und Landwirtschaftsbehörden.
Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer-Nr. 2.22 (ehem. Sparkassengebäude), Tel. Nr. 08321/612-471, 612-473 oder 612-489. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-Bayern“ unter www.boris-bayern.de kostenpflichtig abgefragt werden. Die Gebühren betragen für Einzelauskünfte 25,-- € und für Dauerauskünfte 180,-- €.
Die nächste Bodenrichtwertfestsetzung wird der Gutachterausschuss Oberallgäu zum Stichtag 01.01.2026 vornehmen.
Wolfgang Bauer, Vorsitzender des Gutachterausschusses
Öffentliche Auslegung: Die Liste der Bodenrichtwerte wird nun einen Monat lang öffentlich bei der Gemeinde ausgelegt. Sie kann vom 24. Juni 2024 bis 26. Juli 2024 während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Bauverwaltung eingesehen werden oder auf unserer Homepage www.wiggensbach.de/Gemeinde/Bürgerservice/Bodenrichtwerte
Wiggensbach - Westenried
Ermengerst
unbebautes baureifes Land
Begleittext