Formulare


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Formulare der Gemeinde Wiggensbach

Auswahl

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Wichtige Hinweise für Deutsche mit gleichzeitiger Staatsangehörigkeit des Gastlandes

Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wahlberechtigt und können auch von außerhalb des Bundesgebietes durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. 

Werden Sie gleichzeitig von der Regierung des Staates, in dem Sie leben, als eigener Staatsangehöriger in Anspruch genommen, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Behörden des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie neben der deutschen besitzen, darüber informieren, ob Ihnen aus der Wahlteilnahme persönliche Nachteile erwachsen können. 

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Antrag verkehrsrechtliche Anordnung

Download PDF   Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

An:
Markt Wiggensbach
Herrn Stefan Ländle
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach

Arbeitslosengeld II

Formule zur Beantragung von Arbeitslosengeld II  finden Sie zum ausdrucken und online ausfüllen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Web

Eigentümerwechsel Meldung für Wasser- und Kanalgebühren

Meldung Eigentümerwechsel für Wasser- und Kanalgebühren

Bitte lassen Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben, per E-Mail, Fax oder Post bzw. Abgabe im Rathaus, zukommen.

Download Pdf   Meldung Eigentümerwechsel für Wasser- und Kanalgebühren

An:
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach

Fax-Nr.: 08370 / 8242

sabina.ried@wiggensbach.de

 

Einzugsermächtigung SEPA Markt Wiggensbach

SEPA-Lastschriftmandat Markt Wiggensbach

Bitte lassen Sie uns das Formular im Original (per Post oder Abgabe im Rathaus) zukommen.
Bei einer Zusendung per Fax oder E-Mail wird die Einzugsermächtigung unwirksam. 

Download PDF SEPA-Lastschriftmandat Markt Wiggensbach

An:
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach

Einzugsermächtigung SEPA Ortsentwicklung GmbH Wiggensbach 2000

SEPA-Lastschriftmandat Ortsentwicklung GmbH Wiggensbach 2000

Bitte lassen Sie uns das Formular im Original (per Post oder Abgabe im Rathaus) zukommen.
Bei einer Zusendung per Fax oder E-Mail wird die Einzugsermächtigung unwirksam. 

Download PDF SEPA-Lastschriftmandat Ortsentwicklung GmbH Wiggensbach 2000

An:
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach

Elterngeldantrag

Einen Antrag für Elterngeld finden Sie zum ausdrucken oder online ausfüllen auf der Internetseite des Versorgungsamtes Ausgsburg.

Web

Versorgungsamt Augsburg
Morellstr. 30
86159 Augsburg

Führungszeugnis online (hier beantragen)

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind:

  • der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • Ihre persönliche Geheimnummer (PIN),
  • ein geeignetes Kartenlesegerät oder Smartphone und
  • die kostenlose AusweisApp2 oder eine andere geeignete Software. 

Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

ANTRAG

Führungszeugnis für Vereine

GESETZGEBER FORDERT BESONDEREN SCHUTZ FÜR DEN VEREINSNACHWUCHS

Der Gesetzgeber fordert einen besonderen Schutz für den Vereinsnachwuchs. Wer ehrenamtlich mit Jugendarbeit zu tun hat, muss ab sofort ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ob Sportverein, Feuerwehr oder Musikkapelle: Für die Vorsitzenden heißt es jetzt, aktiv zu werden und - nachdem sie eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt geschlossen haben - die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder zum Gang auf die Gemeindeverwaltung anzuhalten. Dort könnten die Betreffenden das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei beantragen.

EHRENKODEX

BESTÄTIGUNG VORLAGE ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DATENSPEICHERUNG

FORMBLATTBESCHEINIGUNG

WIEDERVORLAGELISTE


Sie können sämtliche Informationen zu diesem Thema auch auf der Homepage des Landkreises (www.oberallgaeu.org) unter dem Pfad „Jugend, Familie & Soziales – Jugend, Familie & Senioren – Kinder- und Jugendschutz“ einsehen. Für Fragen stehen Ihnen Brigitte Fink (Tel. 08321/612-110) und Stefan Wanner (Tel. 08321/612-114) vom Kreisjugendamt gern zur Verfügung.

BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ

Gewerbezentralregister Auskunft online (hier beantragen)

Wer eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis kann diese  ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken. 

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Auskunft erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. 

ANTRAG

Hundesteuer

ANMELDUNG HUNDESTEUER

Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular wieder zukommen.

DOWNLOAD PDF Anmeldung Hundesteuer

An:
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach

oder      sabina.ried@wiggensbach.de

oder per Fax: 08370 / 8242

 

Schwerbehindertenausweis

Einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und einen Antrag auf Erhöhung des Grades einer Behinderung finden Sie zum ausdrucken oder online ausfüllen auf der Internetseite des Versorgungsamtes Ausgsburg.

Web

Versorgungsamt Augsburg
Morellstr. 30
86159 Augsburg
Tel. (0821) 570901 

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich – so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können. 

Die Broschüre will dazu beitragen, im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließt.

Die Broschüre wird vom Staatsministerium der Justiz  herausgegeben. Sie können die Broschüre kostenlos als pdf-Dokument herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken. 

Broschüre

Wochenblatt - Bestellformular

Das Bestellformular finden Sie auf der Internetseite der Druckerei Diet. Bitte benutzen Sie dieses Schreiben für die Bestellung eines Abonnements
und schicken es an die Druckerei Diet komplett ausgefüllt per Post, Fax oder E-Mail zurück. Vielen Dank!

WEB

An die
Druckerei X. Diet e.K.
Postfach 1120
87449 Altusried

Telefax 0 8373 / 17 58
info@druckerei-xdiet.de

Das Formular ist zum Versenden im Fensterbriefumschlag vorbereitet; es kann aber auch in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Wohngeldantrag

Wohngeldanträge für Mietzuschuss und Lastenzuschuss sowie Verdienstbescheinigiung finden Sie zum ausdrucken und online ausfüllen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium.

Web

Wohnungsgeberbestätigung

Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Wohnungsgeberbestätigung:

Ab dem 1. November 2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Das amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können Sie hier heruntergeladen oder direkt im Rathaus in der Allgemeinverwaltung abgeholt werden.    Download PDF

Meldepflicht:

Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist weiterhin nicht vorgesehen. Auch ist eine Anmeldung ohne die o. g. Wohnungsgeberbestätigung nicht möglich.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.

Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.

Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.