Wichtige Hinweise für Deutsche mit gleichzeitiger Staatsangehörigkeit des Gastlandes
Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wahlberechtigt und können auch von außerhalb des Bundesgebietes durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Werden Sie gleichzeitig von der Regierung des Staates, in dem Sie leben, als eigener Staatsangehöriger in Anspruch genommen, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Behörden des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie neben der deutschen besitzen, darüber informieren, ob Ihnen aus der Wahlteilnahme persönliche Nachteile erwachsen können.
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Download PDF Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
An:
Markt Wiggensbach
Herrn Stefan Ländle
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach
Formule zur Beantragung von Arbeitslosengeld II finden Sie zum ausdrucken und online ausfüllen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Web
Meldung Eigentümerwechsel für Wasser- und Kanalgebühren
Bitte lassen Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben, per E-Mail, Fax oder Post bzw. Abgabe im Rathaus, zukommen.
Download Pdf Meldung Eigentümerwechsel für Wasser- und Kanalgebühren
An:
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach
Fax-Nr.: 08370 / 8242
sabina.ried@wiggensbach.de
SEPA-Lastschriftmandat Markt Wiggensbach
Bitte lassen Sie uns das Formular im Original (per Post oder Abgabe im Rathaus) zukommen.
Bei einer Zusendung per Fax oder E-Mail wird die Einzugsermächtigung unwirksam.
Download PDF SEPA-Lastschriftmandat Markt Wiggensbach
An:
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach
SEPA-Lastschriftmandat Ortsentwicklung GmbH Wiggensbach 2000
Bitte lassen Sie uns das Formular im Original (per Post oder Abgabe im Rathaus) zukommen.
Bei einer Zusendung per Fax oder E-Mail wird die Einzugsermächtigung unwirksam.
Download PDF SEPA-Lastschriftmandat Ortsentwicklung GmbH Wiggensbach 2000
An:
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach
Einen Antrag für Elterngeld finden Sie zum ausdrucken oder online ausfüllen auf der Internetseite des Versorgungsamtes Ausgsburg.
Web
Versorgungsamt Augsburg
Morellstr. 30
86159 Augsburg
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind:
- der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- Ihre persönliche Geheimnummer (PIN),
- ein geeignetes Kartenlesegerät oder Smartphone und
- die kostenlose AusweisApp2 oder eine andere geeignete Software.
Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
ANTRAG
GESETZGEBER FORDERT BESONDEREN SCHUTZ FÜR DEN VEREINSNACHWUCHS
Der Gesetzgeber fordert einen besonderen Schutz für den Vereinsnachwuchs. Wer ehrenamtlich mit Jugendarbeit zu tun hat, muss ab sofort ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ob Sportverein, Feuerwehr oder Musikkapelle: Für die Vorsitzenden heißt es jetzt, aktiv zu werden und - nachdem sie eine Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt geschlossen haben - die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder zum Gang auf die Gemeindeverwaltung anzuhalten. Dort könnten die Betreffenden das erweiterte Führungszeugnis kostenfrei beantragen.
EHRENKODEX
BESTÄTIGUNG VORLAGE ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DATENSPEICHERUNG
FORMBLATTBESCHEINIGUNG
WIEDERVORLAGELISTE
Sie können sämtliche Informationen zu diesem Thema auch auf der Homepage des Landkreises (www.oberallgaeu.org) unter dem Pfad „Jugend, Familie & Soziales – Jugend, Familie & Senioren – Kinder- und Jugendschutz“ einsehen. Für Fragen stehen Ihnen Brigitte Fink (Tel. 08321/612-110) und Stefan Wanner (Tel. 08321/612-114) vom Kreisjugendamt gern zur Verfügung.
BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ
Wer eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis kann diese ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Auskunft erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
ANTRAG
ANMELDUNG HUNDESTEUER
Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular wieder zukommen.
DOWNLOAD PDF Anmeldung Hundesteuer
An:
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach
oder sabina.ried@wiggensbach.de
oder per Fax: 08370 / 8242
Einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und einen Antrag auf Erhöhung des Grades einer Behinderung finden Sie zum ausdrucken oder online ausfüllen auf der Internetseite des Versorgungsamtes Ausgsburg.
Web
Versorgungsamt Augsburg
Morellstr. 30
86159 Augsburg
Tel. (0821) 570901
Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich – so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können.
Die Broschüre will dazu beitragen, im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließt.
Die Broschüre wird vom Staatsministerium der Justiz herausgegeben. Sie können die Broschüre kostenlos als pdf-Dokument herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken.
Broschüre
Das Bestellformular finden Sie auf der Internetseite der Druckerei Diet. Bitte benutzen Sie dieses Schreiben für die Bestellung eines Abonnements
und schicken es an die Druckerei Diet komplett ausgefüllt per Post, Fax oder E-Mail zurück. Vielen Dank!
WEB
An die
Druckerei X. Diet e.K.
Postfach 1120
87449 Altusried
Telefax 0 8373 / 17 58
info@druckerei-xdiet.de
Das Formular ist zum Versenden im Fensterbriefumschlag vorbereitet; es kann aber auch in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Wohngeldanträge für Mietzuschuss und Lastenzuschuss sowie Verdienstbescheinigiung finden Sie zum ausdrucken und online ausfüllen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium.
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Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.
Wohnungsgeberbestätigung:
Ab dem 1. November 2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Das amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können Sie hier heruntergeladen oder direkt im Rathaus in der Allgemeinverwaltung abgeholt werden. Download PDF
Meldepflicht:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist weiterhin nicht vorgesehen. Auch ist eine Anmeldung ohne die o. g. Wohnungsgeberbestätigung nicht möglich.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.
Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.