Gebühren und Steuern


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Gebühren und Steuern

Abfall- und Mülltonnengebühren

Informationen zum Gebührensystem des ZAK

Gebühren und Preise

Zusätzliche Restmüllsäcke erhalten Sie in der Allgemeinverwaltung im Rathaus.

  50 Liter Restmüllsack 2,40 EUR
100 Liter Restmüllsack 4,80 EUR

Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren können Sie in der Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen vom  1. Januar 2024 nachlesen oder herunterladen.

Satzung ab 1. Januar 2024

Gebühren im Bau- und Liegenschaftsamt

Genehmigungsfreistellung                 50,00 EUR
Isolierte Befreiung   50,00 - 100,00 EUR
Katasterauszug                 36,00 EUR  

 

Herstellungsbeiträge für Wasser - Grundstücksfläche    2,25 EUR pro qm zzgl. 7 % MwSt.
Herstellungsbeiträge für Wasser - Geschossfläche   3,85 EUR pro qm zzgl. 7 % MwSt. 
Herstellungsbeiträge für Kanal - Grundstücksfläche   3,75 EUR pro qm            
Herstellungsbeiträge für Kanal - Geschossfläche 12,50 EUR pro qm

 

Bauwasser für die erste Wohnung 60,00 EUR zzgl. 7 % MwSt. = 64,20 EUR
Bauwasser für jede weitere Wohnung 40,00 EUR zzgl. 7 % MwSt. = 42,80 EUR

Gebühren im Einwohnermelde-, Gewerbe- und Passamt

Einwohnermeldeamt 

Auskunft 10,00 EUR
Beglaubigung   5,00 EUR
Bescheinigung / Bestätigung   5,00 EUR
Bestätigung Antrag Fahrerlaubnis    5,00 EUR
Bestätigung Antrag Fahrerlaubnis Umtausch EU-Führerschein   5,00 EUR
Führungszeugnis 13,00 EUR
Gewerbezentralregister Auskunft GZR 13,00 EUR

 

Gewerbeamt

Gewerbeanmeldung                 35,00 EUR    
Gewerbeummeldung und  Gewerbeabmeldung         25,00 EUR
Gewerbeauskunft   15,00 EUR

 

Passamt 

         bis 24 Jahre
Personalausweis     37,00 EUR      22,80 EUR
Personalausweis vorläufig     10,00 EUR      10,00 EUR
Reisepass     70,00 EUR      37,50 EUR
Reisepass 48 Seiten     92,00 EUR      59,50 EUR
Reisepass Express   102,00 EUR      69,50 EUR
Reisepass 48 Seiten und Express                      124,00 EUR      91,50 EUR
Reisepass vorläufig    26,00 EUR 26,00 EUR
eID-Karte für Unionsbürger   37,00 EUR 37,00 EUR

Parkgebühren

Parkhaus am Marktplatz

Mindestgebühr für zwei Stunden    0,40 EUR  
jede weitere Stunde    0,20 EUR
Dauerstellplatz abgeschlossener Bereich  40,00 EUR / Monat
Parkausweis öffentlicher Bereich   30,00 EUR / Monat
Parkausweis für Beschäftigte 7 - 17 Uhr   50,00 EUR / Halbjahr
Parkausweis für Beschäftigte 7 - 17 Uhr  100,00 EUR / Jahr
Miete Parkhaus öffentlicher Bereich bei Veranstaltungen             95,00 EUR / 24 Std.


Parkplatz an der Panoramarena

Mindestgebühr für zwei Stunden   0,40 EUR
jede weitere Stunde   0,20 EUR
Parkplatz bei Veranstaltungen 40,00 EUR

 

Parkplatz beim Freibad 

bis zu 3 Stunden   3,00 EUR
für den ganzen Tag   6,00 EUR
ab 18 Uhr   2,00 EUR
Saisonparkticket (im Rathaus erhältlich) 50,00 EUR

Standesamtsgebühren

Beglaubigte Abschrift / Personenstandsurkunde aus einem Geburts-/Heirats-/Sterbebuch oder -Register 
 
    12,00 EUR
    zzgl. Porto
Prüfung Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung / Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für zwei Deutsche 
 
    55,00 EUR
Prüfung Ehefähigkeit / Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wenn ausländisches Recht zu prüfen ist 

    30,00 EUR
 je ausl. Ehegatte

Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 
 
  100,00 EUR
 
Eheschließung von einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt
 
    40,00 EUR
Stammbuch der Familie / Urkundenmappe
 
     30,00 EUR
Namenserklärung
 
     30,00 EUR
Bescheinigung über Namenserklärung
 
     12,00 EUR
Aufnahme einer Versicherung an Eides statt (z.B. für Dolmetscher)
 
ab 30,00 EUR
Kirchenaustritt Einzelperson
 
     25,00 EUR

Steuern

Grundsteuer

Die Grundsteuer unterteilt sich in die

  • Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke und
  • Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke.

Das Finanzamt Kempten ermittelt für jedes Grundstück im Gemeindegebiet Wiggensbach den Eigentümer und errechnet den Grundsteuermessbetrag, welcher Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist. Der Markt Wiggensbach ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Kempten gebunden. Auf Basis des Grundsteuermessbescheides wird sodann vom Markt Wiggensbach der Grundsteuerbescheid erstellt. Dabei wird der Messbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert. Die sich daraus errechnete Grundsteuer wird per Bescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt. Dieser Bescheid gilt auch für die kommenden Jahre unverändert fort, bis der jeweilige Eigentümer einen neuen Bescheid erhält. 

Die Jahressteuer wird in vier Raten fällig: jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Gewerbesteuer

Durch das jeweils zuständige Finanzamt wird der maßgebende Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. Der Markt Wiggensbach ist an den Gewerbesteuermessbescheid gebunden. Auf Basis des Gewerbesteuermessbescheides wird sodann vom Markt Wiggensbach der Gewerbesteuerbescheid erstellt. Dabei wird der Messbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert. Die sich daraus errechnete Gewerbesteuer wird per Bescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt. Eine Herab- bzw. Höhersetzung der Vorauszahlungen kann nur direkt über das zuständige Finanzamt beantragt werden.

Die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer werden in vier Raten fällig, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres. 

Hebesätze

Gewerbesteuer 310 %
Grundsteuer A 380 %
Grundsteuer B 380 %

 

Hundesteuer

für den ersten Hund   40,00 EUR
für jeden weiteren Hund   90,00 EUR
Kampfhund 800,00 EUR


Die Abbuchung der Hundesteuer erfolgt immer zum 1. März für das laufende Jahr. 

Satzungen und Verordnungen   

Anmeldung Hundesteuer: DOWNLOAD PDF  Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular wieder zukommen.
An: 
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach

oder      sabina.ried@wiggensbach.de

oder per Fax: 08370 / 8242

Wasser- und Abwassergebühren

Abwassergebühr

2,40 EUR pro cbm

Wassergebühr

1,44 EUR pro cbm zzgl. 7 % MwSt. = 1,54 EUR


Satzungen und Verordnungen