Grundsteuer
Die Grundsteuer unterteilt sich in die
- Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke und
- Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke.
Das Finanzamt Kempten ermittelt für jedes Grundstück im Gemeindegebiet Wiggensbach den Eigentümer und errechnet den Grundsteuermessbetrag, welcher Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist. Der Markt Wiggensbach ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Kempten gebunden. Auf Basis des Grundsteuermessbescheides wird sodann vom Markt Wiggensbach der Grundsteuerbescheid erstellt. Dabei wird der Messbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert. Die sich daraus errechnete Grundsteuer wird per Bescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt. Dieser Bescheid gilt auch für die kommenden Jahre unverändert fort, bis der jeweilige Eigentümer einen neuen Bescheid erhält.
Die Jahressteuer wird in vier Raten fällig: jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Gewerbesteuer
Durch das jeweils zuständige Finanzamt wird der maßgebende Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. Der Markt Wiggensbach ist an den Gewerbesteuermessbescheid gebunden. Auf Basis des Gewerbesteuermessbescheides wird sodann vom Markt Wiggensbach der Gewerbesteuerbescheid erstellt. Dabei wird der Messbetrag mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert. Die sich daraus errechnete Gewerbesteuer wird per Bescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt. Eine Herab- bzw. Höhersetzung der Vorauszahlungen kann nur direkt über das zuständige Finanzamt beantragt werden.
Die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer werden in vier Raten fällig, jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.
Hebesätze
Gewerbesteuer |
310 % |
Grundsteuer A |
380 % |
Grundsteuer B |
380 % |
Hundesteuer
für den ersten Hund |
40,00 EUR |
für jeden weiteren Hund |
90,00 EUR |
Kampfhund |
800,00 EUR |
Die Abbuchung der Hundesteuer erfolgt immer zum 1. März für das laufende Jahr.
Satzungen und Verordnungen
Anmeldung Hundesteuer: DOWNLOAD PDF Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular wieder zukommen.
An:
Markt Wiggensbach
Finanzverwaltung
Marktplatz 3
87487 Wiggensbach
oder sabina.ried@wiggensbach.de
oder per Fax: 08370 / 8242